Herzlich Willkommen auf der Homepage des International Investment Law Centre Cologne (IILCC)
Das IILCC hat es sich zur Aufgabe gemacht, die stetig zunehmende Komplexität des internationalen Investitionsrechts und seiner Bezüge zur Völkerrechtsordnung und zum nationalem Recht zu analysieren, wissenschaftlich aufzubereiten und dessen Entwicklung aktiv mitzugestalten. Die vom Direktorium und den Lehrbeauftragten geleiteten Forschungsaktivitäten werden von einem wissenschaftlichen Beirat begleitet. Seit seiner Gründung im Jahr 2008 wird das IILCC durch großzügige Förderer unterstützt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu ICSID-Schiedsverfahren
In einem Beschluss vom 31. Juli 2025 hat das Bundesverfassungsgericht die Klage mehrerer Unternehmen zurückgewiesen, die sich gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs gewandt hatten. In diesem hatte der Bundesgerichtshof ein ICSID-Schiedsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland unter Berufung auf die Achmea-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für unzulässig erklärt.
In seiner Entscheidung zitiert das Bundesverfassungsgericht mehrere Publikationen aus dem Umfeld des IILCC (verwiesen wird auf Publikationen von Lars Markert, Petyo Nikolov, Julian Scheu, Lisa Schöttmer und Eva-Maria Wettstein).