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Vorlesungen Internationales Investitionsrecht

Die Lehrveranstaltungen im internationalen Investitionsrecht stellen ein besonderes Angebot der Universität zu Köln an Studierende mit Interesse am internationalen Wirtschaftsrecht dar. In den als Blockveranstaltung abgehaltenen Vorlesungen Internationales Investitionsrecht I und II erhalten die Studierenden eine praxisnahe Ausbildung, in der auch auf neueste Entwicklungen in diesem wichtigen Teilgebiet des Wirtschaftsvölkerrechts eingegangen wird.

Bitte beachten Sie, dass es zu Abweichungen hinsichtlich der Termine und Räumlichkeiten kommen kann. Genaue Informationen zur jeweiligen Lehrveranstaltung entnehmen Sie bitte der Übersicht bei Klips.

 

Termine im Wintersemester 2025

Internationales Investitionsrecht I - Die materiell-rechtlichen Schutzstandards

Die Studierenden lernen zunächst den völkerrechtlichen Schutz von Auslandsinvestitionen kennen. Hierbei geht es vorrangig um die Vorstellung der am System des internationalen Investitionsschutzes beteiligten Akteure, den Investitionsbegriff sowie um die Reichweite von Investorenrechten wie den Schutz vor illegaler Enteignung, das Diskriminierungsverbot oder das Gebot der gerechten und billigen Behandlung.

Die Vorlesung von Prof. Dr. Markus Perkams findet jeweils von 10:00-17:00 Uhr an den folgenden Terminen online (via Zoom) statt: Freitag, den 10.10.2025; Samstag, den 11.10.2025; Freitag, den 24.10.2025; Samstag, den 25.10.2025. Die Einwahldaten werden über Ilias bzw. per E-Mail bekannt gegeben. Für Interessierte, die nicht an der Universität zu Köln immatrikuliert sind, ist eine Anmeldung über iilcc-info(at)uni-koeln.de möglich. Der Klausurtermin wird zeitnah bekannt gegeben.

Internationales Investitionsrecht II - Fragen der prozessualen Rechtsdurchsetzung

Der Kurs gibt einen Einblick in das hochrelevante System der Streitbeilegung zwischen Investoren und Staaten. Ausgehend von der aktuellen Praxis lernen die Studierenden die Prinzipien der internationalen Investitionsschiedsgerichtsbarkeit kennen und erfahren, mit welchen Verfahren ausländische Investoren ihre Rechte durchsetzen können. Neben den rechtlichen Grundlagen der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit untersuchen die Teilnehmer die Besonderheiten der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit, einschließlich der laufenden Reformen des Streitbeilegungsmechanismus zwischen Investor und Staat.

Die Vorlesung von Prof. Dr. Lars Markert findet jeweils von 10:00-17:00 Uhr zu den folgenden Terminen online (via Zoom) statt: Freitag, den 21.05.2025; Samstag, den 22.05.2025; Freitag, den 28.05.2025; Samstag, den 29.05.2025. Die Einwahldaten werden über Ilias bzw. per E-Mail bekannt gegeben. Für Interessierte, die nicht an der Universität zu Köln immatrikuliert sind, ist eine Anmeldung über iilcc-info(at)uni-koeln.de möglich. Der Klausurtermin wird zeitnah bekannt gegeben. 

Advanced Course on ICSID Arbitration

Der Advanced Course on ICSID Arbitration, vorgetragen von Fracisco Abriani bietet einen detaillierten und praktischen Einblick in verfahrensrechtliche Aspekte von Investitionsschiedsverfahren, die nach den ICSID-Regeln durchgeführt werden. Der Kurs wird in englischer Sprache abgehalten. Der Kurs ergänzt die Kurse Internationales Investitionsrecht I und II und richtet sich an Studierende mit Vorkenntnissen in internationaler Schiedsgerichtsbarkeit, Doktoranden und interessierte Praktiker.

Die Vorlesung findet jeweils von 10:00-17:00 Uhr zu den folgenden Terminen online (via Zoom) statt: Freitag, den 16.01.2026; Samstag, den 17.01.2026; Freitag, den 23.01.2026; Samstag, den 24.01.2026. Die Einwahldaten werden über Ilias bzw. per E-Mail bekannt gegeben. Für Interessierte, die nicht an der Universität zu Köln immatrikuliert sind, ist eine Anmeldung über iilcc-info(at)uni-koeln.de möglich. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung für den ICSID-Kurs in diesem Fall einen Lebenslauf sowie Angaben zu Vorkenntnissen im Schiedsverfahrensrecht enthalten sollte. Der Klausurtermin wird zeitnah bekannt gegeben. 
 

Anrechnung im Studium

Die in den Veranstaltungen Internationales Investitionsrecht I und II angebotene Klausur kann sowohl im Schwerpunktbereich 6 (Internationales Privat- Wirtschafts- und Verfahrensrecht) als auch im Schwerpunktbereich 9 (Völker- und Europarecht) als Prüfungsleistung angerechnet werden. Gleiches gilt für Studierende der LL.M.-Programme mit Spezialisierung Wirtschaftsrecht (LL.M.) bzw. für im Ausland graduierte Juristinnen und Juristen (LL.M.).