Reform and Entrenchment in International Investment Law - Webinar
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe ‘Santander Roundtable Discussions on International Economic Law’ fand am 13. Januar 2021 ein gemeinsames Webinar des International Investment Law Centre Cologne (IILCC) und der Kenyatta University School of Law unter dem Motto ‘Reform and Entrenchment in International Investment Law’ statt. Ziel der Veranstaltung war ein transkontinentaler Austausch über aktuelle Reformen im Wirtschaftsvölkerrecht, an der Diskutanten von Chicago, Nairobi und Köln aus mitwirkten. Etwa 80 Teilnehmende aus aller Welt verfolgten die Diskussion und beteiligten sich durch Fragen und Kommentare im parallellaufenden Chat.
Nach einer thematischen Einführung durch Professor Tomasz Milej (Kenyatta University Nairobi) griff Professor James Thuo Gathii (Loyola University Chicago) in seiner Keynote-Rede ein aktuell bei den Vereinten Nationen angesiedeltes Reformprojekt zur Neuausrichtung der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit (Investor-State Dispute Settlement, ISDS) auf. Dessen überwiegender Fokus auf prozessuale Details zeige deutlich, dass die Prioritäten weiterhin von führenden Industrienationen bestimmt und die Interessen von Entwicklungsländern weitgehend außer Betracht gelassen würden. In diesem Zusammenhang erinnerte er daran, dass das heutige wirtschaftsvölkerrechtliche System und insbesondere ISDS historisch vom Kolonialismus geprägt sei. Hieran anknüpfend setzte er sich am Beispiel Afrikas detailliert mit negativen Auswirkungen auseinander, die ein undifferenzierter Investitionsschutz auf öffentliche Interessen oftmals nach sich ziehe. Vor diesem Hintergrund bestehe die Gefahr, dass die aktuelle Reform keinen Fortschritt bringe, sondern zur Verfestigung bestehender Ungerechtigkeiten („Entrenchment“) beitragen könne.
Im Anschluss kommentierten Frau Florence Shako (Riara Law School, Nairobi) und Juniorprofessor Julian Scheu (Universität zu Köln) aus afrikanischer und europäischer Sicht. Frau Shako bekräftigte Professor Gathiis Bedenken und betonte, dass eine vollständig internationalisierte Streitbeilegung ungeeignet sei, um Interessen der örtlichen Bevölkerung hinreichend zu berücksichtigen. Lokale Gerichte seien das bessere Forum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten. Aus europäischer Perspektive erinnerte Professor Scheu daran, dass eine ersatzlose Abschaffung des Investitionsschutzes und der dazugehörigen internationalen Streitbeilegung die konfliktträchtigen politischen Fragen rund um Auslandsinvestitionen nicht beseitigen würde. Die Gefahr einer Verfestigung bestehender Ungerechtigkeiten bestehe allerdings durchaus, sodass der aktuelle Reformprozess nicht als abschließend, sondern eher als Startpunkt für eine inklusive Neuausrichtung des Wirtschaftsvölkerrechts betrachtet werden müsse. Essenziell hierfür sei eine systematische Verzahnung des Investitionsrechts mit anderen Bereichen des Völkerrechts, insbesondere im Bereich des Umwelt- und Menschenrechtsschutzes.
Eine Aufzeichnung des Webinars finden Sie hier. Weitere Informationen zur afrikanischen Perspektive auf das Wirtschaftsvölkerrecht finden Sie auch über das Wissenschaftsnetzwerk ‘AfronomicsLaw’.