Prof. MMag. Dr. August Reinisch, LL.M. (NYU)
Univ.-Prof. MMag. Dr. August Reinisch, LL.M., ist Professor für Völkerrecht und Europarecht an der Universität Wien, sowie Leiter der Abteilung für Völkerrecht und Internationale Beziehungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und Leiter des LL.M.-Lehrgangs „International Law“ der Universität Wien, zudem Ratsmitglied und Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Internationales Recht.
Von 2010 bis 2016 war er außerdem Vizedekan der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Darüber hinaus ist August Reinisch auch Adjunct Professor am Bologna Center/SAIS der Johns Hopkins University (1999-2010), Visiting Professor an der University of New South Wales, Sydney/Australien und Vortragender an der Donauuniversität Krems. Seit 2005 Schiedsrichter und Vorsitzender in mehreren ICSID, SCC und UNCITRAL Investitionsschiedsverfahren. Seit 2014 Mitglied des Ständigen Schiedshofes in Den Haag.
Seit 2017 Mitglied der Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen.
August Reinisch studierte an der Universität Wien (Mag. jur. 1988, Mag. phil. 1990, Dr. jur. 1991) sowie an der New York University (LL.M. in International Legal Studies 1989) und erwarb das Diplom der Haager Akademie für Internationales Recht (1994). Er habilitierte sich 1998 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien in den Fächern Völkerrecht und Europarecht.
August Reinisch ist in den USA zugelassener Rechtsanwalt (New York und Connecticut 1990) und im Bereich der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit, der völker- und europarechtlich relevanten Prozessführung und als Gutachter tätig. Er ist Mitglied der ICSID Panels of Conciliators and of Arbitrators und ist in zahlreichen Investitionsschiedsverfahren als Schiedsrichter und Gutachter tätig.
Seine Forschungsschwerpunkte liegen auf dem Gebiet des Rechts der Internationalen Organisationen sowie des Internationalen Wirtschaftsrechts. Er ist Mitherausgeber von International Organizations Law Review, International Legal Materials und Oxford Reports on International Law in Domestic Courts.